Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis werden von privaten Krankenversicherungen und privaten Krankenzusatzversicherungen weitestgehend übernommen.Die Abrechnung erfolgt hierbei in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Im Falle einer Abrechnung im Zusammenhang mit einer Heilmittelverordnung für den den Bereich Physiotherapie erfolgt die Rechnungsstellung in Anlehnung an die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Für Selbstzahler erhebe ich einen Pauschaltarif nach Absprache (Ermäßigungen z.B für Studenten/ Arbeitslose/ Alleinerziehende).
Seit einiger Zeit übernehmen auch viele gesetzliche Krankenversichungen anteilig Kosten osteopathischer Behandlungen, welche durch mich erbracht wurden (z.B. Technikerkrankenkasse, Barmer/GEK, verschiedene BKK´s, MH-Plus, Securvita, IKK-SW, …).
Gerne informiere ich Sie darüber, ob und inwieweit Ihre KV eine Leistungserbringung durch meine Praxis bezuschusst.